[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
Neustes E-Book
An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
Autor | : | Imām An-Nawawī |
Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
Suche
Darf ich Sie zum Thema Sexualität etwas fragen? Ist Selbstbefriedigung für den Mann erlaubt?
Antwort:
Bezüglich dem Thema Masturbation gibt es unter den Rechtsgelehrten, wenn wir hier die vier Rechtsschulen betrachten, die Ansicht, dass es harām ist, weil Allāh im qurʿān sagt: „Außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter.“ (23:6-7).
Somit ist es eine Angelegenheit, die aufgrund dieses Verses und der Interpretation dieses Verses verboten wird.
Handelt es sich um ein Ehepaar, dass dieses untereinander praktiziert, also mit dem Ehepartner, dann ist das so Allāh will nicht harām. Das ist die Ansicht der Rechtsgelehrten der vier großen Rechtsschulen, sowie die Ansicht von Scheich Al-ʿUthaymīn. Es gibt auch die Ansicht, dass es keinen klaren Beweis gibt, der das verbietet, jedoch können wir hier die vier Rechtsschulen und die Mehrheit der Gelehrten nicht einfach außer Kraft setzen. Gleiches gilt für die Frau. Doch Allāh weiß es besser.
Nachtrag vom 05.06.2021:
Scheich al-ʿUthaymīn raḥimahullāh erlaubt diesen Akt beim Ehepartner, jedoch nicht, wenn man dies an sich selbst durchführt. Näheres dazu in der Frage "Das Urteil über Masturbation zwischen Eheleuten?"
Somit ist es eine Angelegenheit, die aufgrund dieses Verses und der Interpretation dieses Verses verboten wird.
Handelt es sich um ein Ehepaar, dass dieses untereinander praktiziert, also mit dem Ehepartner, dann ist das so Allāh will nicht harām. Das ist die Ansicht der Rechtsgelehrten der vier großen Rechtsschulen, sowie die Ansicht von Scheich Al-ʿUthaymīn. Es gibt auch die Ansicht, dass es keinen klaren Beweis gibt, der das verbietet, jedoch können wir hier die vier Rechtsschulen und die Mehrheit der Gelehrten nicht einfach außer Kraft setzen. Gleiches gilt für die Frau. Doch Allāh weiß es besser.
Nachtrag vom 05.06.2021:
Scheich al-ʿUthaymīn raḥimahullāh erlaubt diesen Akt beim Ehepartner, jedoch nicht, wenn man dies an sich selbst durchführt. Näheres dazu in der Frage "Das Urteil über Masturbation zwischen Eheleuten?"
Frage nicht gefunden?
Deine Frage, ist in unserer Fragen-Sammlung nicht dabei? Dann schreibe
uns eine E-Mail mit Deiner Frage. Wir versuchen diese in schā' Allāh
zeitnah zu beantworten.
Unterstütze uns
Teile die Seite mit Deinen Mitmenschen
Statistik
All dieses Angebot gehört Dir:
Audios
326
FAQs
788
Artikel
9
E-Books