[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
Neustes E-Book
An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
Suche
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wie lautet das Urteil über Schönheitsoperationen und darüber, diese zu erlernen?
Er sagte:
Es gibt zwei Arten von Schönheitsoperationen:
1. Solche, die durchgeführt werden um einen Makel infolge eines Unfalls etc. zu beseitigen. Es ist nichts Falsches daran, denn der Prophet ﷺ erteilte einem Mann, dessen Nase in einer Schlacht abgetrennt wurde, die Erlaubnis, eine aus Gold gemachte Nase zu tragen.
2. Solche, die unnötig sind und die nicht durchgeführt werden, um einen Makel zu entfernen, sondern die vielmehr dem Zweck dienen, die Schönheit zu steigern. Dies ist ḥarām und nicht erlaubt, denn der Gesandte Allāhs ﷺ verfluchte die Frauen, die Augenbrauen zupfen, die ihre Augenbrauen zupfen lassen, die Haarverlängerungen befestigen, die sich Haarverlängerungen machen lassen, die tätowieren und die sich tätowieren lassen, denn all dies wird als eine Änderung durchgeführt und nicht, um Fehler zu beseitigen.
Was den Medizinstudenten anbelangt, der im Zuge seiner Studien auch kosmetische Operationen erlernt, so ist für ihn nicht Falsches daran. Doch sollte er es nicht in ḥarām Fällen anwenden, sondern er sollte diejenigen, die darum bitten, ermahnen, damit sie das, was ḥarām ist, meiden. Vielleicht wird eine solche Ermahnung, wenn sie aus dem Mund eines Arztes kommt, einen größeren Eindruck bei dem Menschen hinterlassen.
[Fatāwa Islāmiyyah, 4/412]
1. Solche, die durchgeführt werden um einen Makel infolge eines Unfalls etc. zu beseitigen. Es ist nichts Falsches daran, denn der Prophet ﷺ erteilte einem Mann, dessen Nase in einer Schlacht abgetrennt wurde, die Erlaubnis, eine aus Gold gemachte Nase zu tragen.
2. Solche, die unnötig sind und die nicht durchgeführt werden, um einen Makel zu entfernen, sondern die vielmehr dem Zweck dienen, die Schönheit zu steigern. Dies ist ḥarām und nicht erlaubt, denn der Gesandte Allāhs ﷺ verfluchte die Frauen, die Augenbrauen zupfen, die ihre Augenbrauen zupfen lassen, die Haarverlängerungen befestigen, die sich Haarverlängerungen machen lassen, die tätowieren und die sich tätowieren lassen, denn all dies wird als eine Änderung durchgeführt und nicht, um Fehler zu beseitigen.
Was den Medizinstudenten anbelangt, der im Zuge seiner Studien auch kosmetische Operationen erlernt, so ist für ihn nicht Falsches daran. Doch sollte er es nicht in ḥarām Fällen anwenden, sondern er sollte diejenigen, die darum bitten, ermahnen, damit sie das, was ḥarām ist, meiden. Vielleicht wird eine solche Ermahnung, wenn sie aus dem Mund eines Arztes kommt, einen größeren Eindruck bei dem Menschen hinterlassen.
[Fatāwa Islāmiyyah, 4/412]
Frage nicht gefunden?
Deine Frage, ist in unserer Fragen-Sammlung nicht dabei? Dann schreibe
uns eine E-Mail mit Deiner Frage. Wir versuchen diese in schā' Allāh
zeitnah zu beantworten.
Unterstütze uns
Teile die Seite mit Deinen Mitmenschen
Statistik
All dieses Angebot gehört Dir:
Audios
326
FAQs
788
Artikel
9
E-Books