[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Was ist ein Tyrann (Tāghūt) und was sind seine Eigenschaften?
Antwort:
Ein Tāghūt ist jeder Diener, der das Maß überschreitet, wie die Anbetung von Götzen, oder das Befolgen von Wahrsagern oder Gelehrten des Übels, oder der Gehorsam gegenüber Befehlshabern und Vorgesetzten, welche sich nicht im Gehorsam Allāhs befinden.
Die Tyrannen (Tawāghīt) sind viele und ihre Anführer (Köpfe) sind fünf:
1. Iblīs, möge Allāh uns vor ihm Zuflucht gewähren.
2. Jemand, der angebetet wird und sich damit zufrieden gibt.
3. Jemand, der die Leute dazu aufruft, dass sie ihn anbeten sollen.
4. Jemand, der behauptet etwas vom verborgenen Wissen zu besitzen.
5. Jemand, der mit etwas richtet, was Allāh nicht herabgesandt hat.
Allāh, der Erhabene, sagt (sinngemäß): „Allāh ist der Schutzherr derjenigen, die glauben. Er bringt sie aus den Finsternissen heraus ins Licht. Diejenigen aber, die ungläubig sind, deren Schutzherren sind die falschen Götter. Sie bringen sie aus dem Licht hinaus in die Finsternisse. Das sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.“ [2:257]
Und alles Lob gebührt Allāh dem Herr der Welten.
[Auszug aus Muchtasar Fiqh al-Islāmī, S. 19-20, Scheich ʿAbdullāh at-Tuwaydschirī]
Die Tyrannen (Tawāghīt) sind viele und ihre Anführer (Köpfe) sind fünf:
1. Iblīs, möge Allāh uns vor ihm Zuflucht gewähren.
2. Jemand, der angebetet wird und sich damit zufrieden gibt.
3. Jemand, der die Leute dazu aufruft, dass sie ihn anbeten sollen.
4. Jemand, der behauptet etwas vom verborgenen Wissen zu besitzen.
5. Jemand, der mit etwas richtet, was Allāh nicht herabgesandt hat.
Allāh, der Erhabene, sagt (sinngemäß): „Allāh ist der Schutzherr derjenigen, die glauben. Er bringt sie aus den Finsternissen heraus ins Licht. Diejenigen aber, die ungläubig sind, deren Schutzherren sind die falschen Götter. Sie bringen sie aus dem Licht hinaus in die Finsternisse. Das sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.“ [2:257]
Und alles Lob gebührt Allāh dem Herr der Welten.
[Auszug aus Muchtasar Fiqh al-Islāmī, S. 19-20, Scheich ʿAbdullāh at-Tuwaydschirī]
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