[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Ist das Bittgebet für Ahl al-Fatrah erlaubt?
Antwort:
Scheich Bin Bāz (Möge Allāh mit seiner Seele gnädig sein) sagte hierzu: "… Und es ist möglich zu sagen, dass die Leute der vorislamischen Zeit (al-Dschahiliyah) so behandelt werden, wie die Kuffar im Diesseits. Es wird für sie kein Bittgebet verrichtet und nicht um Vergebung gebeten. Dies aufgrund dessen, dass sie die Taten der Kuffar verrichten und somit behandelt man sie auch, wie die Kuffar und ihre Angelegenheiten ist im Jenseits bei Allah. …"
D.h. für uns gelten sie als Kuffār, aber für Allāh können sie einen anderen Status haben und wir belassen es hierbei. Doch Allāh weiß es besser.
D.h. für uns gelten sie als Kuffār, aber für Allāh können sie einen anderen Status haben und wir belassen es hierbei. Doch Allāh weiß es besser.
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