[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Zählt man zu den Sonnenanbetern, wenn man das Morgengebet (Fajr-Gebet) bis kurz vor Sonnenaufgang betet oder ist das eine erlaubte Zeit?
Antwort:
Das Fajr-Gebet darf man bis zum Sonnenaufgang beten. Das Gebet wäre also bis zum letzten Augenblick, wo man den Sonnenspiegel noch nicht sieht, gültig. Man soll es aber natürlich auch nicht hinauszögern. Das heißt sobald die Sonne aufgegangen ist, darf man nicht mehr beten. Die verbotene Zeit beginnt mit dem Sonnenaufgang. Sobald man den Rand vom Sonnenkreis am Horizont erblicken kann, beginnt die verbotene Zeit für ca. 15 Minuten. Das war die Zeit in der die Sonnenanbeter beten. Doch Allāh weiß es besser.
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