[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wie lautet das Urteil über das Erheben der Hände, wenn der Imām die Khutbah am Freitag hält?
Er sagte:
Das Erheben der Hände, wenn der Imām die Khutbah am Freitag hält, ist in der Scharīʿah nicht empfohlen. Die Saḥābah tadelten Bischr ibn Marwān, als er die Hände während der Khutbah am Freitag hob. Doch eine Ausnahme gibt es im Falle des Gebets um Regen (Istisqāʾ), denn es ist belegt, dass der Prophet ﷺ seine Hände anhob, als er während der Freitagsrede Allāh um Regen bat, und die Leute hoben ihre Hände mit ihm. Abgesehen davon aber sollte man die Hände nicht während der Freitagsrede zum Duʿāʾ heben.“
📚 Fatāwā Arkān al-Islām, S. 392
📚 Fatāwā Arkān al-Islām, S. 392
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