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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Ist es einer Frau erlaubt in Wudūʾ Zustand eine Strumpfhose anzuziehen und später einfach über die Füße zu streichen, wenn sie wieder Wudūʾ nimmt?
Antwort:
Ja, das ist erlaubt und entspricht dem Streichen über die Socken. Die Bedingungen für das Streichen über die Socken sind folgende:
1) Man hat die Socken angezogen, während man noch im Tahāra-Zustand war.
2) Man zieht die Socken an die als Socken bekannt sind und nicht harām sind.
- Socken welche haram sind: z.B. für den Mann sind Socken aus Seide haram.
3) Der größte Teil des Fußes bis einschließlich des Knöchels wird durch die Socken bedeckt.
Weiterhin gilt für Ansässige, dass das Streichen über die Socken 24 Stunden lang möglich ist. Die 24 Stunden beginnen ab dem 1. Streichen über die Socken und für Reisende gilt ein Zeitfenster von 72 Stunden. Doch Allāh weiß es besser
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