[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Ist es erlaubt sich mit Taschentüchern zu reinigen ohne Wasser zu benutzen?
Antwort:
Ja ist es. Es gibt zwei Arten der Reinigung. Entweder reinigt man sich mit Wasser (Istinjāʾ) oder mit Taschentüchern (Istijmār). Beim Reinigen mit Wasser gilt, dass man sich solange wäscht, bis die Unreinheiten entfernt sind und das ist die bessere Art der Reinigung, wobei die Reinigung mit Taschentüchern ebenfalls legitim ist. Auch sind andere Sachen für die Reinigung erlaubt, so hatte man früher keine Taschentücher und benutze stattdessen Steine, Blätter, Äste und alles andere, womit eine Reinigung möglich wäre. Das Benutzen von Knochen zb. von Essensresten wurde uns jedoch verboten, da die Knochenreste das Essen unserer Geschwister unter den Jinns sind. Beim Reinigen mit Tüchern gilt, dass man sich solange reinigt bis keine nachweislich sichtbaren Fäkalien vorhanden sind. Die Mindestanzahl an Tüchern sollte drei sein und dann fünf, sieben, neun, etc. also in einer ungeraden Anzahl an Tüchern. Die bessere Reinigung wäre mit Tüchern und anschließend mit Wasser. Doch Allāh weiß es besser.
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