[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Wo sollen die Hände nach der Verbeugung gelegt werden?
Er sagte:
Es scheint, dass es Sunnah ist, die rechte Hand auf den linken Unterarm zu platzieren, aufgrund der allgemeinen Bedeutung des Hadith von Sahl ibn Saʿd, welcher von al-Bukhari überliefert wurde: ,,Den Leuten wurde befohlen, dass ein Mann im Gebet seine rechte Hand auf den linken Unterarm platzieren sollte.” Wenn du dir die allgemeine Bedeutung dieses Hadith anschaust, wirst du bemerken, dass es 'im Gebet' heißt, (und) nicht ‘im Stehen‘. Demzufolge wird es klar, dass wenn man nach dem Verbeugen aufsteht, es einem vorgeschrieben ist, (seine rechte Hand auf den linken Unterarm) zu platzieren, da im Verbeugen, die Hände auf den Knien sind, in der Niederwerfung, die Hände auf dem Boden sind und im Sitzen, die Hände auf den Schenkeln sind. Aber im Stehen – welches das Aufstehen vor und nach dem Verbeugen beinhaltet – sollte eine Person seine rechte Hand auf seinen linken Unterarm platzieren. Dies ist die korrekte Ansicht.
[Ash-Sharḥ al-Mumtiʿ ʿalā Zād al-Mustaqniʿ, 3/1469
[Ash-Sharḥ al-Mumtiʿ ʿalā Zād al-Mustaqniʿ, 3/1469
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