[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Muss ich, um islamisch zu heiraten, sofort mit meiner Frau zusammenziehen?
Antwort:
Ein islamischer Ehevertrag ist eine Willenserklärung zur Eheschließung, die von beiden Vertragspartnern abgegeben wird. Mit dieser Willenserklärung kann man vertragliche Bedingungen setzten.
Eines dieser vertraglichen Bedingungen kann z.B. sein, dass man erst später zusammen zieht. Wenn dem so ist und beide damit einverstanden sind, ist es - so Allāh will - kein Problem. Dennoch gilt, dass mit Abschluss des Ehevertrages, der Mann für die Frau islamisch erlaubt (halal) ist und die Frau für den Mann halal. Doch Allāh weiß es besser.
Eines dieser vertraglichen Bedingungen kann z.B. sein, dass man erst später zusammen zieht. Wenn dem so ist und beide damit einverstanden sind, ist es - so Allāh will - kein Problem. Dennoch gilt, dass mit Abschluss des Ehevertrages, der Mann für die Frau islamisch erlaubt (halal) ist und die Frau für den Mann halal. Doch Allāh weiß es besser.
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