[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Kann ein Muslim – vor allem eine Frau – einem Beter folgend beten, ohne den Imām zu sehen, wenn das Gebet über TV oder Radio übertragen wird?
Er sagte:
Es ist für niemanden erlaubt, dem Imām über Radio oder TV zu folgen, weil Beter in der Gemeinde bedeutet, dass man zusammen auf dem gleichen Platz ist. Also muss man auf einem Platz sein und die Reihen sollten verbunden sein. Es ist nicht erlaubt über das Fernsehen oder Radio zu beten, weil diese Kriterien nicht erfüllt sind. Wenn wir dies erlauben würden, dann könnte jeder die 5 Gebete zu Hause verrichten, und Jumuʿah ebenfalls. Das widerspricht der Weisheit des Jumuʿah und Gemeinschaftgebetes. Basierend auf der Grundlage ist es für Frauen oder irgendjemanden nicht erlaubt, dem Radio oder TV folgend zu beten. Und Allāh ist die Quelle der Kraft.
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 15/213]
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 15/213]
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