[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Wann verrichtet man die Ganzkörperwaschung zum Freitag?
Antwort:
Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) sagte:
"Der Ghusl für Jumuʿah beginnt mit Anbruch der Morgendämmerung. Doch es ist besser, den Ghusl erst zu verrichten, wenn die Sonne aufgegangen ist, denn der Tag hat nach dem Sonnenaufgang sicher begonnen und weil die Zeit vor dem Sonnenaufgang die Zeit des Fajr-Gebets ist und diese Zeit ist noch nicht beendet. Daher ist es besser, den Ghusl dann zu vollziehen, wenn die Sonne aufgegangen ist. Noch besser ist es, den Ghusl erst zu vollziehen, wenn es Zeit geworden ist, zum Jumuʿah herauszugehen, sodass man direkt nach der Reinigung zum Jumuʿah aufbrechen kann."
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 16/142]
"Der Ghusl für Jumuʿah beginnt mit Anbruch der Morgendämmerung. Doch es ist besser, den Ghusl erst zu verrichten, wenn die Sonne aufgegangen ist, denn der Tag hat nach dem Sonnenaufgang sicher begonnen und weil die Zeit vor dem Sonnenaufgang die Zeit des Fajr-Gebets ist und diese Zeit ist noch nicht beendet. Daher ist es besser, den Ghusl dann zu vollziehen, wenn die Sonne aufgegangen ist. Noch besser ist es, den Ghusl erst zu vollziehen, wenn es Zeit geworden ist, zum Jumuʿah herauszugehen, sodass man direkt nach der Reinigung zum Jumuʿah aufbrechen kann."
[Majmūʿ Fatāwā Ibnu ʿUthaymīn, 16/142]
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