[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Hebt das Berühren des Gliedes die rituelle Waschung (Wudūʾ) auf?
Antwort:
Das direkte Berühren des Gliedes bricht nicht das Wudūʾ. Das Wudūʾ wird erst dann gebrochen, wenn man das Glied anfasst und man dabei Gelüste verspürt. Hier gibt es zwei Aussagen vom Propheten (Allah segne ihn und gebe ihm Heil). Es gibt einen Ausspruch, der besagt, dass wenn man sein Glied anfasst sein Wudūʾ gebrochen hat und einen Ausspruch, der besagt, dass das Glied zum Körper des Menschen gehört und dementsprechend das Wudūʾ nicht gebrochen wird. Scheich Al-ʿUthaymīn (raḥimahullāh) hat beide Hadīthe zusammengeführt und sein Ergebnis dazu ist, dass wenn man sein Glied berührt, z. B. nach dem Duschen und es ohne Verbindung mit Gelüsten passiert, bleibt das Wudūʾ bestehen, aber wenn man es berührt und dabei Gelüste verspürt, dass man dadurch sein Wudūʾ gebrochen hat. Doch Allāh weiß es besser.
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