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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Welche Handlung zählen als Pflichthandlung (wājib) im Gebet?
Antwort:
Der Unterschied zur Säule liegt darin, dass man die Handlung bei Vergesslichkeit nicht nachholen muss. Unterlässt man eine Pflichthandlung absichtlich, ist das Gebet ungültig geworden. Man verrichtet am Ende des Gebets die Vergesslichkeitsniederwerfung vor oder nach dem Taslim. Grundsätzlich kann man sagen, wenn man im Gebet zu viele Handlungen machte, so verrichtet man die Vergesslichkeitsniederwerfung nach dem Taslim. Hat man zu wenig Handlungen verrichtet, so verrichtet man die Vergesslichkeitsniederwerfung vor dem Taslim.
Zu den Handlungen, die Pflichthandlungen (wājib) sind gehören:
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Jeder Takbīr bis auf den ersten
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Tasmīʿ (samiʿal-lāhu liman hamidah zu sagen)
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Taḥmīd (Rabbanā wa lakal-hamd zu sagen)
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Der einmalige Tasbih während der Verbeugung
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Der einmalige Tasbīh während der Niederwerfung
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Zwischen den beiden Niederwerfungen um Vergebung bitten
-
Der erste Tashahhud und dabei zu sitzen
Und Allāh weiß es besser.
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