[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Scheich Ibnu ʿUthaymīn (raḥimahullāh) wurde gefragt: Darf ich einem Nichtmuslim eine Spende (Almosen) geben?
Er sagte:
Almosen an einen Nichtmuslim, der in Nöten ist, ist erlaubt. Also man darf ihm Almosen geben und der Spender wird auch dafür belohnt. Jedoch kann ein Muslim nicht einfach seine Zakāt an einem Nichtmuslim geben es sei denn, er erhofft sich dadurch, dass er den Islām annimmt oder es zumindest unterlässt, den Muslimen zu schaden.
Doch selbst, wenn wir ihm ein Almosen geben, müssen wir sicher sein, dass er nicht zu den Leuten gehört, die Krieg gegen die Muslime führen und sie aus ihren Häusern bzw. Ländern vertreiben, denn somit helfen wir jemandem, der Krieg gegen die Muslime führt.
[Fatāwā Islāmiyyah – Ausgabe 8, Seite 403, DARUSSALAM]
Doch selbst, wenn wir ihm ein Almosen geben, müssen wir sicher sein, dass er nicht zu den Leuten gehört, die Krieg gegen die Muslime führen und sie aus ihren Häusern bzw. Ländern vertreiben, denn somit helfen wir jemandem, der Krieg gegen die Muslime führt.
[Fatāwā Islāmiyyah – Ausgabe 8, Seite 403, DARUSSALAM]
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