[009] Die Rechte der Allgemeinheit der Muslime -
Rechte natürlichen Ursprungs die durch die Scharia bekräftigt werden
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An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab
Ein umfassendes Werk über die Grundlagen des Islams und die wichtigsten Prinzipien der islamischen Rechtsprechung (ar. Šarīʿah) – in 50 Überlieferungen. Mit den Ergänzungen von Ibn Raǧab.
| Titel | : | An-Nawawīs vierzig Ḥadīṯe mit den Ergänzungen von Ibn Rajab |
| Autor | : | Imām An-Nawawī |
| Auflage | : | 1. Auflage – 1446 n.H. | 2025 n.Chr. |
| Herausgeber | : | Eyad Hadrous |
| ISBN | : | 978-3-942682-22-0 |
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Was ist das Urteil über das Gebet namens Salat At-Tasabīh?
Antwort:
Zu diesem Gebet gibt es mehrere Aussagen der Großgelehrten des Islams. Scheich al-ʿUthaymīn (raḥimahullāh) sagte hierzu:
"Salāt At-Tasabīḥ ist nicht vorgeschrieben, denn der zugehörige Ḥadīth ist daʿīf (schwach). Imām Aḥmad sagte, dass es keinen authentischen Beweis für diese Praxis gibt. Sheikh Al-Islām bezeichnete es als eine Erfindung, und er sagte, dass keiner der Imāme es empfohlen hat. Er (raḥimahullāh) hat die Wahrheit gesprochen, denn wer einmal dieses Gebet untersucht, wird feststellen, dass die Art und Weise seiner Verrichtung sehr seltsam ist... Wenn es tatsächlich vorgeschrieben wäre, so sollte es aufgrund seiner großen Belohnung in zahlreichen Überlieferungen erwähnt sein. Da es diese Überlieferungen nicht gibt und keiner der Imāme es empfohlen hat, wissen wir, dass es keine bestätigte Praxis ist. Die seltsame Art, auf die es verrichtet wird, ist genau wie in dem zugehörigen Ḥadīth, der sagt, dass es einmal pro Tag oder einmal pro Woche oder einmal pro Monat oder einmal pro Jahr oder einmal im Leben verrichtet werden sollte. Daraus kann man schon erkennen, dass diese Überlieferungen nicht authentisch sind. Wenn es vorgeschrieben wäre, sollte es auf regelmäßiger Basis verrichtet werden, und man würde nicht eine so große Auswahl haben. Daher sollte man dieses Gebet nicht verrichten. Und Allāh weiß es am besten.“
[Fatāwā Manār Al-Islām, 1/203]
"Salāt At-Tasabīḥ ist nicht vorgeschrieben, denn der zugehörige Ḥadīth ist daʿīf (schwach). Imām Aḥmad sagte, dass es keinen authentischen Beweis für diese Praxis gibt. Sheikh Al-Islām bezeichnete es als eine Erfindung, und er sagte, dass keiner der Imāme es empfohlen hat. Er (raḥimahullāh) hat die Wahrheit gesprochen, denn wer einmal dieses Gebet untersucht, wird feststellen, dass die Art und Weise seiner Verrichtung sehr seltsam ist... Wenn es tatsächlich vorgeschrieben wäre, so sollte es aufgrund seiner großen Belohnung in zahlreichen Überlieferungen erwähnt sein. Da es diese Überlieferungen nicht gibt und keiner der Imāme es empfohlen hat, wissen wir, dass es keine bestätigte Praxis ist. Die seltsame Art, auf die es verrichtet wird, ist genau wie in dem zugehörigen Ḥadīth, der sagt, dass es einmal pro Tag oder einmal pro Woche oder einmal pro Monat oder einmal pro Jahr oder einmal im Leben verrichtet werden sollte. Daraus kann man schon erkennen, dass diese Überlieferungen nicht authentisch sind. Wenn es vorgeschrieben wäre, sollte es auf regelmäßiger Basis verrichtet werden, und man würde nicht eine so große Auswahl haben. Daher sollte man dieses Gebet nicht verrichten. Und Allāh weiß es am besten.“
[Fatāwā Manār Al-Islām, 1/203]
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